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   Die NRZ berichtete am 1.11.1996:

Ärger um neuen Putz

     Bauarbeiter haben gestern im Auftrag der Firma Thyssen Immobilien damit begonnen, eine Fassade an der Werkstraße zu verputzen. Das Mauerwerk hatte nach Auskunft des Stadtverordneten Volker Wilke (Die Grünen) Feuchtigkeit aufgenommen, weshalb eine Sanierung erforderlich wurde. Diese hätte jedoch mit anderen Mitteln erfolgen müssen, meinte Wilke. Schließlich stehe die Entscheidung eines Gerichtes noch aus, ob die Siedlungshäuser unter Denkmalschutz gestellt werden. Im übrigen wäre es nur unwesentIich teurer, das Sichtmauerwerk neu zu verfugen, erklärte Wilke gegenüber der NRZ.

     Denkmalpflegerin Gertrud Kersting wurde eingeschaltet. Seitens der Stadt hieß es, Thyssen hätte für die Arbeiten keine Genehmigung einholen müssen. Allerdings habe auch die Denkmalpflegerin die Auffassung vertreten, daß angesichts des ausstehenden Urteils ein anderes Verfahren zur Abdichtung hätte gewählt werden können. Der Bauleiter habe Prüfung zugesagt.

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   ... und veröffentlichte am 1.11.1996 folgenden Leserbrief:

Leser schreiben in der NRZ

Unsachgemäße Sanierungs-Praktiken

Zum NRZ-Bericht "Ärger um neuen Putz" am 1.11. schreilbt der Oberhausener Architekt Holger Teuber:

     Die Sanierungspraktiken der Fa. Thyssen Immobilien möchte ich zum Anlaß nehmen, erneut auf die von der oberen Denkmalbehörde festgestellten Denkmalwürdigkeit der Wohnanlage RIWETHO an der Ripshorster Straße hinzuweisen. Sie wurde in drei Bauabschnitton 1899, 1910 und 1926 von der GHH erbaut und dokumentiert die entscheidenen Bauepochen des Arbeiterwohnungsbaus im Historismus. Stadtgeschichtlich und städtebaulich unterstreicht die Siedlung den engen Zusammenhang von Osterfeld und der "Gutehoffnungshütte".

     Die Wohnanlage ist durch eine problematische Insellage gekennzeichnet, was die Eigentümerin immer als willkommenen Grund zur Vernachlässigung ihrer Instandhaltungspflichten nutzte. Folge davon ist der derzeit so verwaiste Eindruck, den die Siedlung auf den ungeschulten Betrachter hinterläßt.

     Durch die Augen des Architekten zeigt sich jedoch die Erscheinung einer Siedlung, die durch geringe bauliche Maßnahmen in einen wohlgefallenen Zustand versetzt werden kann.

     Dies soll aber offenbar durch unsachgemäße Sanierungs-Praktiken verhindert werden. So gerieten die Reparaturarbeiten an einer feuchten Wand nun zu einem besonderen Ärgernis. Die Eigentümerin versuchte eine äußere Abdichtung der Fassade mit Zementputz.

     Welch ein Stich in das Herz eines sensiblen Planers, in einer ausschließlich aus Backsteinfassaden bestehenden Wohnanlage eine einzige Wand zu verputzen!

     Hätte im Vorfeld eine sachgemäße Prüfung stattgefunden, so hätte diese zu der Erkenntnis kommen müssen, daß eine Sanierung nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten bedeutet, Mauerwerk zu sandstrahlen, neu zu verfugen und abschließend zu hydrophobieren, ein Verfahren nach den anerkannten Regeln der Technik, unwesentlich teurer, gestalterisch jedoch absolut unabdingbar.

     Nun bleibt die bittere Frage, ob hier böse Absicht oder mangelhafter, architektonischer Sachverstand walteten.





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